Kirchgemeindeversammlung

Unbenanntes Dokument

Die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen finden zweimal pro Kalenderjahr statt.
Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.
Das Stimmrecht richtet sich nach der Regelung der reformierten Landeskirche.

Die Versammlung wählt

  • die Präsidentin/den Präsidenten (der Versammlung und des Kirchgemeinderates in einer Person)
  • die übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats
  • die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
  • die Abgeordneten des Wahlkreises in die kantonale Kirchensynode


Zudem beschliesst die Versammlung Sachgeschäfte wie Rechnung, Kostenvoranschlag und Ausgaben, welche Fr. 10'000 übersteigen.

Weitere Befugnisse und Organisatorisches der Kirchgemeindeversammlung sind im Organisationsreglement geregelt.

 

 

Einladung zur

ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung

Montag, 14. August 2023, 20.00 Uhr, Saal Sternenzentrum

 

Traktanden:

1.    Pfarrwahl      
       1.1   Pfarrerin Silke Mattner stellt sich vor        
       1.2   Zustimmung Anstellung Silke Mattner
2.    Informationen und Verschiedenes

Stimmberechtigt sind: Wer der ev.-ref. Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit mindestens drei Monaten in der Kirchgemeinde Walkringen wohnt.Beschwerde gegen den Versammlungsbeschluss ist innert 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff. VRPG). Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Versammlung. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49 a des Gemeindegesetz hingewiesen.Protokollauflage: Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung, vom 15. August bis zum 13. September 2023, während 30 Tagen im Sekretariat der Kirchgemeinde und unter www.kirche-walkringen.ch (Infos), öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich beim Kirchgemeinderat Walkringen Einsprache erhoben werden.Zu dieser Versammlung sind alle herzlich eingeladen (die Versammlung ist öffentlich)

Der Kirchgemeinderat

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Nächste ordentliche Kirchgemeindeversammlung:

Montag, 6. November 2023

 

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