Kirchgemeindeversammlung

Unbenanntes Dokument

Die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen finden zweimal pro Kalenderjahr statt.
Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.
Das Stimmrecht richtet sich nach der Regelung der reformierten Landeskirche.

Die Versammlung wählt

  • die Präsidentin/den Präsidenten (der Versammlung und des Kirchgemeinderates in einer Person)
  • die übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats
  • die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
  • die Abgeordneten des Wahlkreises in die kantonale Kirchensynode


Zudem beschliesst die Versammlung Sachgeschäfte wie Rechnung, Kostenvoranschlag und Ausgaben, welche Fr. 10'000 übersteigen.

Weitere Befugnisse und Organisatorisches der Kirchgemeindeversammlung sind im Organisationsreglement geregelt.

 

Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 12. Mai 2025

 

Nächste Kirchgemeindeversammlung 10. November 2025, 20.00 Uhr, Saal Sternenzentrum

Traktanden:
0.  Einleitung

1.    Budget und Finanzplan
-    1.1. Genehmigung Budget
-    1.2. Kenntnisnahme Finanzplan

2.    Verpflichtungskredite
- 3.1. Annullierung Verpflichtungskredit “Reparatur Kirchenmauer”
- 3.2. Genehmigung Planungskredit, CHF 30’000

3.    Anpassungen Reglement Jahresentschädigungen und Sitzungsgelder Kirchgemeinderat/Kommissionen

4.    Informationen
-    Info gebundener Kredit: Info gebundene Kredite: Erneuerung Wasserleitung zum Pfarrhaus im Rahmen der Gesamtsanierung der Wasserleitungen durch die Einwohnergemeinde und Ersatz Geschirrspülmaschine im Restaurant Sternen (Spezialfinanzierung)
-    Ausblick Projekt Kirchenmauer und Kirchhof 
-    A.o. Kirchgemeindeversammlung am 1.2.2026
-    Aus dem Kirchgemeindeleben Kirchgemeinderäte erzählen aus ihren Ressorts.

5.    Verschiedenes

Beilagen:
- Budget 2026
- Finanzplan 2025-2030
- Verpflichtungskredite
- Reglement Jahresentschädigungen und Sitzungsgelder Kirchgemeinderat/Kommissionen