Kirchgemeindeversammlung
Die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen finden zweimal pro Kalenderjahr statt.
Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.
Das Stimmrecht richtet sich nach der Regelung der reformierten Landeskirche.
Die Versammlung wählt
- die Präsidentin/den Präsidenten (der Versammlung und des Kirchgemeinderates in einer Person)
- die übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats
- die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
- die Abgeordneten des Wahlkreises in die kantonale Kirchensynode
Zudem beschliesst die Versammlung Sachgeschäfte wie Rechnung, Kostenvoranschlag und Ausgaben, welche Fr. 10'000 übersteigen.
Weitere Befugnisse und Organisatorisches der Kirchgemeindeversammlung sind im Organisationsreglement geregelt.
Kirchgemeindeversammlung vom 4. November 2024
Protokoll Kirchgemeindeversammlung
Organisationsreglement (Anpassung Art. 21/Abs. 1 und Art. 26/ Abs. 2)